FCI-Agility-Regelwerk
Allgemeines
Agility ist eine Disziplin, an der alle Hunde teilnehmen können, wenn sie den Nachweis über die erfolgreich abgelegte VDH-Begleithundeprüfung bzw. die VDH-Begleithundeprüfung „A“ abgelegt innerhalb eines prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsvereinsclub/ -verbandes erbracht haben, Eigentümer und Hundeführer nachweislich einem VDH-Mitglied angehören und eine gültige Leistungsurkunde/Leistungsnachweis vorgelegt werden kann.
Die Prüfungsreife des Hundes ist auf der Anmeldung vom Übungsleiter/Trainer zu bestätigen.
Bei ungerechtfertigter Verweigerung der vorgenannten Bestätigung, kann der betreffende Hundeführer die nächsthöhere Instanz zur Klärung einschalten.
Agility Veranstaltungen dürfen nur dann von VDH-/FCI-Richtern bewertet werden, wenn das VDH-Mitglied, zu dem der Ausrichter eine Mitgliedschaft unterhält, den Terminschutz erteilt hat.
Vor Eintritt in den Wettkampf ist diese Genehmigung dem amtierenden Agility Richter vorzulegen.
Der Wettkampfleiter ist dem Leistungsrichter gegenüber verpflichtet, keinen Hundeführer/innen an den Start gehen zu lassen, von dem nicht ein gültiger Leistungs- und Mitgliedsnachweis eines VDH-Mitgliedsvereines/ -clubs/ -verbandes vorliegt.
Neben dem Wettkampfleiter ist der Ausrichter verpflichtet dem Leistungsrichter 4-5 Hilfskräfte zum Parcourslauf-, ab- und -umbau zur Verfügung zu stellen; diese Personen dürfen selbst an der jeweiligen Prüfung nicht teilnehmen. Des weiteren sind je 2 mechanische oder elektronische Zeitmessgeräte vorrätig zu halten und zwei Helfer, die diese bedienen können.
Die Fläche, die für die Agility Prüfung vorgesehen ist, muss mindestens 20 x 40 m messen, sofern zwei komplette Parcours aufgestellt werden sollen, so empfiehlt sich mittig eine Abtrennung zwischen den beiden Strecken.
Bei nationalen Veranstaltungen unterscheiden wir
- Beginner – Klasse: teilnehmende Hunde dürfen nicht jünger als 1 Jahr sein.
- Offene – Klasse: teilnehmende Hunde müssen älter als 15 Monate sein.
- Senioren-Klasse: teilnehmende Hunde müssen älter als 6 Jahre sein und im Leistungsnachweis muss die Eintragung zur Startberechtigung in dieser Klasse vermerkt sein.
- Spiele: teilnehmende Hunde dürfen nicht jünger als 1 Jahr sein.
- A I – A III – Prüfungen: in den Prüfungsstufen gilt analog das FCI-Reglement, es ist jedoch jeder Hund, der älter als 15 Monate ist, startberechtigt.
1. Beginner – Klasse
In der Beginner – Klasse können alle Hunde gemeldet werden, die nach der bestandenen Begleithundeprüfung/Begleithundeprüfung „A“ Wettkampferfahrung sammeln sollen. Der Start in dieser Klasse ist freiwillig. Neben den tatsächlichen Anfängern sind auch Teilnehmer aus der Senioren-Klasse startberechtigt, sie treten jedoch nicht in den Wettbewerb mit den Anfängern, sondern erhalten eine separate Klassifizierung.
Der Parcours unterscheidet sich zum A I-Parcours durch die niedrige Sprunghöhe, den Streckenverlauf und die Laufgeschwindigkeit.
Eine Eintragung in den Leistungsnachweis erfolgt nicht.
Anfänger können innerhalb einer Wettkampfveranstaltung zunächst in der Beginner-Klasse und anschließend in der Prüfungsstufe A I starten.
II. Offene – Klasse
In der offenen Klasse können alle Hunde gemeldet werden, die älter als 15 Monate sind. Der Streckenverlauf entspricht bis auf die Sprunghöhe den Anforderungen an eine A II-Prüfung. Die offene Klasse gilt als Spiel und es erfolgt keine Eintragung in Leistungsnachweise.
III. Senioren-Klasse
Jedem Hundeführer ist es freigestellt, seinen 6-jährigen Hund in die Senioren-Klasse einstufen zu lassen. Eine Startberechtigung in dieser Klasse besteht erst, wenn vom zuständigen VDH-Mitgliedsverband ein entsprechender Vermerk/Stempel „Alters-/Seniorenklasse ab: …………“ im Leistungsnachweis angebracht wurde. Ein Hund, der in die Senioren-Klasse gesetzt wurde, kann nicht mehr zurück in die Prüfungsstufe A I – III verbracht werden.
Neben der Senioren-Klasse gibt es auch die Startberechtigung in der Beginner – Klasse, jedoch nicht im Wettbewerb mit den Anfängern, die Rangfolge zur Siegerehrung wird hier separat ermittelt.
Die Ergebnisse aus der Seniorenklasse werden im Leistungsnachweis eingetragen.
Nachfolgende Ausführungen des Abschnittes „B“ des FCI-Agility-Reglements sind Bestandteil des VDH Agility-Regelwerks. Ausnahmen hiervon ist die bei der FCI vorgeschriebene Tätowierungspflicht für Mischlinge. In Deutschland dürfen auch solche Mischlinge in den nationalen Veranstaltungen starten, die nicht tätowiert sind.
Ist ein Hundeführer daran interessiert mit seinem Mischling auch im Ausland zu starten, so muss er den FCI-Regeln folgend seinen Hund tätowieren lassen, da er ansonsten z.B. keinen Zugang zu Länderwettkämpfen hat.
IV. Spiele
Double Duck
Monopoly
Time is out
Golden Slalom
Paarklasse Mini/Mini, Maxi/Maxi
Das tiefste Elend
Neuhauser Gambling
Rund um die Uhr
Wähle den eigenen Weg
Wähle die Zeit oder Auf Zeit spekulieren.
An den Spielen kann jeder Hund, der älter als ein Jahr ist, teilnehmen. Eintragungen in den Leistungsnachweis erfolgt nicht.
V. AI-AIII
Die Prüfungen im Level A 1 – A III werden analog des FCI-Reglements durchgeführt.
Innerhalb einer Veranstaltung kann ein Hund nur jeweils in einer Prüfungsstufe starten; es ist nicht möglich, z.B. innerhalb derselben Veranstaltung in A I und A II oder A III denselben Hund vorzuführen.
Nachfolgende Ausführungen des Abschnittes „B“ des FCI-Agility-Reglements sind Bestandteil des VDH-Agility-Regelwerks. Ausnahme hiervon ist die bei der FCI vorgeschriebene Tätowierungspflicht für Mischlinge. In Deutschland dürfen auch solche Mischlinge in den nationalen Veranstaltungen starten, die nicht tätowiert sind.
Ist ein Hundeführer daran interessiert mit seinem Mischling auch im Ausland zu starten, so muss er den FCI – Regeln folgend seinen Hund tätowieren lassen, da er ansonsten z.B. keinen Zugang zu Länderwettkämpfen hat.
VDH-Agility-Regelwerk
Allgemeines
Agility ist eine Disziplin, an der alle Hunde teilnehmen können, wenn sie den Nachweis über die erfolgreich abgelegte VDH-Begleithundeprüfung bzw. die VDH-Begleithundeprüfung „A“ abgelegt innerhalb eines prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsvereinsclubs/- verbandes erbracht haben, Eigentümer und Hundeführer nachweislich einem VDH-Mitglied angehören und eine gültige Leistungsurkunde/Leistungsnachweis vorgelegt werden kann.
Die Prüfungsreife des Hundes ist auf der Anmeldung vom Übungsleiter/Trainer zu bestätigen.
Bei ungerechtfertigter Verweigerung der vorgenannten Bestätigung, kann der betreffende Hundeführer die nächsthöhere Instanz zur Klärung einschalten.
Agility-Veranstaltungen dürfen nur dann von VDH-/FCI-Richtern bewertet werden, wenn das VDH-Mitglied, zu dem der Ausrichter eine Mitgliedschaft unterhält, den Terminschutz erteilt hat.
Vor Eintritt in den Wettkampf ist diese Genehmigung dem amtierenden Agility-Richter vorzulegen.
Der Wettkampfleiter ist dem Leistungsrichter gegenüber verpflichtet, keinen Hundeführer/innen an den Start gehen zu lassen, von dem nicht ein gültiger Leistungs- und Mitgliedsnachweis eines VDH-Mitgliedsvereines/ -clubs/ -verbandes vorliegt.
Neben dem Wettkampfleiter ist der Ausrichter verpflichtet dem Leistungsrichter 4-5 Hilfskräfte zum Parcourslauf-, ab- und -umbau zur Verfügung zu stellen; diese Personen dürfen selbst an der jeweiligen Prüfung nicht teilnehmen. Des weiteren sind je 2 mechanische oder elektronische Zeitmessgeräte vorrätig zu halten und zwei Helfer, die diese bedienen können.
Die Fläche, die für die Agility – Prüfung vorgesehen ist, muss mindestens 20 x 40 m messen, sofern zwei komplette Parcours aufgestellt werden sollen, so empfiehlt sich mittig eine Abtrennung zwischen den beiden Strecken.
Bei nationalen Veranstaltungen unterscheiden wir
- Beginner – Klasse: teilnehmende Hunde dürfen nicht jünger als 1 Jahr sein.
- Offene – Klasse: teilnehmende Hunde müssen älter als 15 Monate sein.
- Senioren-Klasse: teilnehmende Hunde müssen älter als 6 Jahre sein und im Leistungsnachweis muss die Eintragung zur Startberechtigung in dieser Klasse vermerkt sein.
- Spiele: teilnehmende Hunde dürfen nicht jünger als 1 Jahr sein.
- A I – A III – Prüfungen: in den Prüfungsstufen gilt analog das FCI-Reglement, es ist jedoch jeder Hund, der älter als 15 Monate ist, startberechtigt.
1. Beginner-Klasse
In der Beginner-Klasse können alle Hunde gemeldet werden, die nach der bestandenen Begleithundeprüfung/Begleithundeprüfung „A“ Wettkampferfahrung sammeln sollen. Der Start in dieser Klasse ist freiwillig. Neben den tatsächlichen Anfängern sind auch Teilnehmer aus der Senioren-Klasse startberechtigt, sie treten jedoch nicht in den Wettbewerb mit den Anfängern, sondern erhalten eine separate Klassifizierung.
Der Parcours unterscheidet sich zum A I-Parcours durch die niedrige Sprunghöhe, den Streckenverlauf und die Laufgeschwindigkeit.
Eine Eintragung in den Leistungsnachweis erfolgt nicht.
Anfänger können innerhalb einer Wettkampfveranstaltung zunächst in der Beginner-Klasse und anschließend in der Prüfungsstufe A I starten.
II. Offene – Klasse
In der offenen Klasse können alle Hunde gemeldet werden, die älter als 15 Monate sind. Der Streckenverlauf entspricht bis auf die Sprunghöhe den Anforderungen an eine A II-Prüfung. Die offene Klasse gilt als Spiel und es erfolgt keine Eintragung in Leistungsnachweise.
III. Senioren-Klasse
Jedem Hundeführer ist es freigestellt, seinen 6-jährigen Hund in die Senioren-Klasse einstufen zu lassen. Eine Startberechtigung in dieser Klasse besteht erst, wenn vom zuständigen VDH-Mitgliedsverband ein entsprechender Vermerk/Stempel „Alters-/Seniorenklasse ab: …………“ im Leistungsnachweis angebracht wurde. Ein Hund, der in die Senioren-Klasse gesetzt wurde, kann nicht mehr zurück in die Prüfungsstufe A I – III verbracht werden.
Neben der Senioren-Klasse gibt es auch die Startberechtigung in der Beginner-Klasse, jedoch nicht im Wettbewerb mit den Anfängern, die Rangfolge zur Siegerehrung wird hier separat ermittelt.
Die Ergebnisse aus der Seniorenklasse werden im Leistungsnachweis eingetragen.
Nachfolgende Ausführungen des Abschnittes „B“ des FCI-Agility-Reglements sind Bestandteil des VDH Agility-Regelwerks. Ausnahmen hiervon ist die bei der FCI vorgeschriebene Tätowierungspflicht für Mischlinge. In Deutschland dürfen auch solche Mischlinge in den nationalen Veranstaltungen starten, die nicht tätowiert sind.
Ist ein Hundeführer daran interessiert mit seinem Mischling auch im Ausland zu starten, so muss er den FCI-Regeln folgend seinen Hund tätowieren lassen, da er ansonsten z.B. keinen Zugang zu Länderwettkämpfen hat.
IV. Spiele
- Double Duck
- Monopoly
- Time is out
- Golden Slalom
- Paarklasse Mini/Mini, Maxi/Maxi
- Das tiefste Elend
- Neuhauser Gambling
- Rund um die Uhr
- Wähle den eigenen Weg
- Wähle die Zeit oder Auf Zeit spekulieren.
An den Spielen kann jeder Hund, der älter als ein Jahr ist, teilnehmen. Eintragungen in den Leistungsnachweis erfolgt nicht.
V. AI-AIII
Die Prüfungen im Level A 1 – A III werden analog des FCI-Reglements durchgeführt.
Innerhalb einer Veranstaltung kann ein Hund nur jeweils in einer Prüfungsstufe starten; es ist nicht möglich, z.B. innerhalb derselben Veranstaltung in A I und A II oder A III denselben Hund vorzuführen.
Nachfolgende Ausführungen des Abschnittes „B“ des FCI-Agility-Reglements sind Bestandteil des VDH-Agility-Regelwerks. Ausnahme hiervon ist die bei der FCI vorgeschriebene Tätowierungspflicht für Mischlinge. In Deutschland dürfen auch solche Mischlinge in den nationalen Veranstaltungen starten, die nicht tätowiert sind.
Ist ein Hundeführer daran interessiert mit seinem Mischling auch im Ausland zu starten, so muss er den FCI – Regeln folgend seinen Hund tätowieren lassen, da er ansonsten z.B. keinen Zugang zu Länderwettkämpfen hat.